Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der DC Umzug OG

Vertragsbedingungen für Umzüge, Möbeltransporte, Kleintransporte, Firmenumzüge, Montageleistungen, Verpackungsleistungen, Entrümpelungen sowie nationale und internationale Transportaufträge.

Wichtiger Anwendungshinweis: Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingende Rechte von Verbrauchern können durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt werden.
01 Geltungsbereich und Vertragspartner Anwendung gegenüber Verbrauchern und Unternehmen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der DC Umzug OG, Richtstraße 44a, 9500 Villach, Österreich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie gelten insbesondere für Privatumzüge, Firmen- und Büroumzüge, Möbel- und Kleintransporte, Auslandsumzüge, Verpackungsleistungen, Möbelmontage und -demontage, Sondertransporte, Zwischenlagerungen sowie Entrümpelungs- und Räumungsleistungen.

Verbraucher ist eine natürliche Person, für die das konkrete Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer ist eine Person oder Organisation, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Individuell ausgehandelte oder im Angebot ausdrücklich festgehaltene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des KSchG, FAGG und sonstigen Verbraucherschutzrechts.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn DC Umzug OG ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

AGB-Kontrolle §§ 864a und 879 ABGB
Verbrauchergeschäft §§ 1 und 6 KSchG
02 Angebot und Vertragsabschluss Anfrage, Besichtigung und Auftragsbestätigung

Eine Anfrage über die Website, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp stellt noch keine verbindliche Auftragserteilung dar.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von DC Umzug OG innerhalb der darin genannten Frist annimmt, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung erhält oder die vereinbarte Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen wird.

Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Fotos, Videos, Möbellisten oder einer Besichtigung erstellt. Ein Angebot ist nur dann als verbindlicher Fixpreis anzusehen, wenn es ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet wurde.

Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf offensichtliche Fehler bei Adressen, Termin, Leistungsumfang und Preis zu prüfen und Abweichungen möglichst rasch mitzuteilen.

Diese AGB werden dem Auftraggeber vor dem Vertragsabschluss zugänglich gemacht und sind Bestandteil des Vertrags, wenn ihre Geltung vereinbart wurde.

03 Leistungsumfang Vereinbarte Haupt- und Zusatzleistungen

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den individuell getroffenen Vereinbarungen.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch im Auftragsumfang enthalten. Dazu können insbesondere gehören:

  • Ein- und Auspackarbeiten,
  • Möbelmontage und Möbeldemontage,
  • Küchen- oder Spezialmontagen,
  • Lieferung von Verpackungsmaterial,
  • Einrichtung von Halteverbotszonen,
  • Entsorgung und Entrümpelung,
  • Zwischenlagerung,
  • Klavier-, Tresor- und Schwertransporte,
  • Zollabwicklung und Behördenwege,
  • zusätzliche Abhol- oder Zieladressen.

Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden, soweit organisatorisch möglich, gesondert vereinbart und nach dem vereinbarten Preis oder tatsächlichen Aufwand verrechnet.

Fotografien, Beschreibungen und Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Darstellung. Maßgeblich für den konkreten Auftrag ist die jeweilige individuelle Vereinbarung.

04 Informations- und Mitwirkungspflichten Vollständige Angaben als Grundlage der Planung

Der Auftraggeber hat alle für die Planung und Durchführung wesentlichen Umstände richtig, vollständig und rechtzeitig bekanntzugeben.

Dazu gehören insbesondere:

  • vollständige Abhol-, Zwischen- und Zieladressen,
  • Stockwerke, Stiegen, Aufzüge und lange Tragewege,
  • Park- und Zufahrtsmöglichkeiten,
  • Art, Anzahl, Abmessungen und ungefähres Gewicht großer oder schwerer Gegenstände,
  • besonders empfindliche oder hochwertige Güter,
  • Klaviere, Tresore, Antiquitäten oder Sondergüter,
  • notwendige Demontage-, Montage- und Verpackungsarbeiten,
  • behördliche, zollrechtliche oder hausinterne Einschränkungen.

Änderungen sind DC Umzug OG unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die nachweislich durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben entstehen, können nach vorheriger Information entsprechend dem tatsächlich zusätzlichen Aufwand verrechnet werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an den Leistungsorten eine entscheidungs- und empfangsberechtigte Person erreichbar ist.

05 Zufahrt, Parkplätze und Halteverbotszonen Zugang zu Abhol- und Zieladresse

Der Auftraggeber hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine rechtlich zulässige Zufahrt, ausreichende Parkmöglichkeit sowie freien Zugang zu den Räumlichkeiten zu sorgen.

Die Beantragung und Einrichtung einer Halteverbotszone wird nur geschuldet, wenn diese Leistung ausdrücklich beauftragt wurde.

Der Auftraggeber hat notwendige Genehmigungen des Eigentümers, Vermieters, der Hausverwaltung oder sonstiger zuständiger Stellen rechtzeitig einzuholen, sofern DC Umzug OG diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.

Zusätzliche Tragewege, Wartezeiten, Parkgebühren, behördliche Gebühren oder Umwege können verrechnet werden, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten und nicht von DC Umzug OG verursacht wurden.

06 Verpackung und Transportvorbereitung Sichere Kartons und Schutz der Transportgüter

Wird kein Einpackservice vereinbart, hat der Auftraggeber das Umzugsgut rechtzeitig, transportsicher und dem Inhalt entsprechend zu verpacken.

Kartons müssen verschlossen, ausreichend stabil, tragbar und nach Möglichkeit nach Inhalt oder Zielraum beschriftet sein. Zerbrechliche Gegenstände sind besonders zu kennzeichnen.

Unsicher verpackte, überladene oder offensichtlich nicht transportfähige Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen zurückgewiesen oder nach Abstimmung neu verpackt werden.

Wird die Verpackung durch DC Umzug OG übernommen, richtet sich die Leistung nach dem vereinbarten Umfang. Das Auspacken und die Rücknahme von Verpackungsmaterial sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit ein Schaden nachweislich durch eine vom Auftraggeber vorgenommene unzureichende Verpackung verursacht oder mitverursacht wurde, richtet sich die Haftungsverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften.

07 Ausgeschlossene und besonders sensible Güter Gefährliche, verbotene oder besonders wertvolle Sachen

Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung werden insbesondere folgende Sachen nicht übernommen:

  • gefährliche, explosive, entzündliche, ätzende oder giftige Stoffe,
  • Waffen, Munition und verbotene Gegenstände,
  • illegale Waren oder nicht ordnungsgemäß deklarierte Gefahrgüter,
  • Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertsachen,
  • lebende Tiere,
  • leicht verderbliche Waren,
  • nicht ausreichend gesicherte Flüssigkeiten,
  • unersetzliche Originaldokumente oder Datenträger,
  • Kunstwerke, Antiquitäten oder sonstige Güter von außergewöhnlich hohem Wert, sofern sie nicht ausdrücklich deklariert wurden.

Der Auftraggeber hat auf gefährliche Eigenschaften, besondere Empfindlichkeit oder außergewöhnlichen Wert vor Vertragsabschluss hinzuweisen.

DC Umzug OG kann die Übernahme ablehnen, wenn ein Transport gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, Mitarbeitende oder Dritte gefährdet oder eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist.

08 Möbelmontage und Demontage Abbau, Transport und Wiederaufbau

Montage- und Demontagearbeiten werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang durchgeführt.

Der Auftraggeber hat auf bekannte Schäden, fehlende Teile, instabile Konstruktionen, Sonderanfertigungen oder frühere unsachgemäße Montagen hinzuweisen.

Bei Möbeln, die aufgrund ihres Alters, Materials oder ihrer Bauweise erkennbar nicht ohne erhöhtes Risiko demontiert oder erneut montiert werden können, informiert DC Umzug OG den Auftraggeber, soweit dies vor oder während der Arbeit erkennbar ist.

Arbeiten an Gas-, Wasser- oder Elektroinstallationen sowie sonstige konzessionspflichtige Tätigkeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend befugte Personen ausgeführt werden.

09 Termine, Leistungszeit und Verzögerungen Planung, Verkehr und unvorhersehbare Umstände

Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Eine bestimmte Ankunfts- oder Abschlusszeit gilt nur dann als verbindlich zugesichert, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin oder verbindliche Leistungsfrist vereinbart wurde.

Verkehrsbehinderungen, Unfälle, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Grenz- oder Zollkontrollen sowie andere nicht von DC Umzug OG beherrschbare Umstände können zu Verzögerungen führen.

DC Umzug OG informiert den Auftraggeber über wesentliche erkennbare Verzögerungen und setzt die Leistung zum nächstmöglichen zumutbaren Zeitpunkt fort.

Bei einem von DC Umzug OG zu vertretenden Verzug stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach § 918 ABGB, zu.

Leistungsverzug §§ 918 ff ABGB
Schadenersatz §§ 1295 ff ABGB
10 Preise und zusätzliche Leistungen Fixpreis, Zeitaufwand und nachträgliche Änderungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der ausdrücklich vereinbarten Preis- und Berechnungsgrundlage.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich angefallenen und dokumentierten Arbeitszeiten nach dem vereinbarten Tarif verrechnet. Eine Mindestverrechnung gilt nur, wenn sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Fixpreis gilt für den bei Vertragsabschluss bekannten und vereinbarten Leistungsumfang. Zusätzliche Vergütung kann insbesondere entstehen, wenn:

  • der tatsächliche Umfang wesentlich von den Angaben des Auftraggebers abweicht,
  • zusätzliche Möbel, Kartons oder Adressen hinzukommen,
  • nicht angegebene Stockwerke, Tragewege, Demontagen oder Schwerlasten vorliegen,
  • zusätzliche Warte-, Verpackungs- oder Montagearbeiten gewünscht werden,
  • zusätzliche Park-, Maut-, Zoll-, Genehmigungs- oder Entsorgungskosten anfallen.

Soweit möglich, informiert DC Umzug OG vor Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten.

11 Zahlung und Zahlungsverzug Fälligkeit, Rechnung und gesetzliche Verzugsfolgen

Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist das Entgelt nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungslegung ohne unnötigen Aufschub fällig.

Eine Anzahlung oder Vorauszahlung kann vereinbart werden, insbesondere bei größeren Aufträgen, internationalen Transporten, reservierten Fremdleistungen oder kostenintensiven Vorbereitungen.

Rechnungen können elektronisch an die vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gilt insbesondere § 456 UGB. Notwendige, zweckmäßige und angemessene Mahn- und Betreibungskosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.

Verbraucher behalten sämtliche gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte. Unternehmer können nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

12 Absage, Stornierung und Terminverschiebung Gesetzlicher Rücktritt und tatsächlicher Aufwand

Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG, bleiben vollständig unberührt.

Besteht kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes kostenloses Rücktrittsrecht und wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers nicht ausgeführt, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 1168 ABGB und dem allgemeinen Schadenersatzrecht.

DC Umzug OG kann in diesem Fall jene Vergütung oder jenen Schaden verlangen, der nach dem Gesetz unter Berücksichtigung folgender Positionen tatsächlich zusteht:

  • bereits erbrachte Planungs- und Vorleistungen,
  • nicht mehr stornierbare Fremdleistungen,
  • bereits angefallene Anfahrts- und Materialkosten,
  • vereinbartes Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, soweit § 1168 ABGB anwendbar ist,
  • sonstiger konkret nachweisbarer Schaden.

Eine starre prozentuale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Anspruch entstanden ist.

Bei einer gewünschten Terminverschiebung bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Nachweislich entstandene und nicht vermeidbare Mehrkosten können nach vorheriger Information verrechnet werden.

Unterbleiben der Leistung § 1168 ABGB
Fernabsatz §§ 11–18 FAGG
13 Vorzeitiger Leistungsbeginn bei Verbrauchern Leistung innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist

Wünscht ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, dass DC Umzug OG bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, ist ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich.

Tritt der Verbraucher nach einem solchen ausdrücklichen Verlangen vom Vertrag zurück, nachdem DC Umzug OG bereits mit der Leistung begonnen hat, ist ein angemessener anteiliger Betrag für die bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wurden.

Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung endet das Rücktrittsrecht nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den möglichen Verlust seines Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen hat.

14 Behinderung und Annahmeverzug Fehlender Zugang, Abwesenheit oder unvollständige Vorbereitung

Kann die Leistung aus Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig begonnen oder fortgesetzt werden, hat der Auftraggeber DC Umzug OG unverzüglich zu informieren.

Solche Umstände können insbesondere sein:

  • Abwesenheit einer berechtigten Person,
  • fehlende Schlüssel oder Zutrittsrechte,
  • nicht freigeräumte Zugänge,
  • nicht funktionsfähige oder gesperrte Aufzüge,
  • nicht transportsicher vorbereitete Gegenstände,
  • fehlende Park- oder Zufahrtsmöglichkeiten,
  • fehlende Genehmigungen oder Zolldokumente.

DC Umzug OG kann eine angemessene Wartezeit einhalten und eine angemessene Nachfrist setzen, soweit dies nach den Umständen sinnvoll ist. Vermeidbare zusätzliche Zeit und nachweisliche Mehrkosten können nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage verrechnet werden.

Wird die Durchführung dauerhaft verhindert, richten sich Vergütungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen Einsatz geeigneter Partner und Fachkräfte

DC Umzug OG ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder fachlich geeignete Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine höchstpersönliche Ausführung vereinbart wurde.

Dies kann insbesondere bei internationalen Transporten, Sondertransporten, Montagearbeiten, Lagerungen, Entsorgungen oder konzessionspflichtigen Zusatzleistungen erforderlich sein.

Die gesetzliche Verantwortung der DC Umzug OG gegenüber dem Auftraggeber wird durch den Einsatz von Erfüllungsgehilfen nicht ausgeschlossen.

16 Ablieferung und Leistungsbestätigung Übergabe an Auftraggeber oder berechtigte Person

Das Umzugsgut wird dem Auftraggeber oder einer von ihm benannten empfangsberechtigten Person übergeben.

Ist eine Übergabe am vereinbarten Zielort aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers nicht möglich, werden die Parteien eine zumutbare weitere Vorgangsweise abstimmen. Erforderliche Rücktransporte, Wartezeiten oder Lagerungen können nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet werden.

Arbeits-, Übergabe- oder Leistungsnachweise können schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Eine Unterschrift bestätigt die dokumentierte Durchführung, stellt jedoch keinen Verzicht auf zwingende gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche dar.

17 Haftung bei Transport- und sonstigen Leistungen UGB, ABGB und internationale CMR-Bestimmungen

Die Haftung von DC Umzug OG richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Bei entgeltlichen innerstaatlichen Straßengütertransporten gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über das Frachtgeschäft gemäß §§ 425 ff UGB.

Bei internationalen Straßentransporten, bei denen der Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten liegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr – CMR.

Für Montage-, Verpackungs-, Räumungs- und sonstige Dienstleistungen gelten ergänzend die Vorschriften des ABGB und die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  • bei vorsätzlichem Verhalten,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei Personenschäden,
  • soweit eine Haftung nach zwingendem Gesetz nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden darf,
  • soweit gegenüber Verbrauchern ein Ausschluss nach dem KSchG unwirksam wäre.

Hat eine unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber, ein verborgener Eigenmangel des Transportguts, eine unrichtige Weisung oder eine unterlassene Information den Schaden mitverursacht, richtet sich eine mögliche Schadensteilung oder Haftungsbefreiung ausschließlich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Inlandstransport §§ 425 ff UGB
Internationaler Transport CMR
Allgemeine Haftung §§ 1295 ff ABGB
Verbraucherschutz § 6 KSchG
18 Hochwertige Gegenstände und Zusatzversicherung Wertangabe und gesonderte Versicherungsvereinbarung

Besonders hochwertige, seltene, empfindliche oder schwer ersetzbare Gegenstände müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich bekanntgegeben werden.

Auf Wunsch kann geprüft werden, ob eine gesonderte Wertdeklaration, Inventarliste oder zusätzliche Transportversicherung möglich und sinnvoll ist. Eine Zusatzversicherung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und bestätigt wurde.

Der Auftraggeber hat auf Verlangen den Wert und die Beschaffenheit außergewöhnlicher Gegenstände durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar darzustellen.

Die gesetzlichen Haftungsrechte des Auftraggebers werden durch die Möglichkeit einer zusätzlichen Versicherung nicht ausgeschlossen.

19 Schäden, Prüfung und Schadensminderung Dokumentation sichtbarer und verdeckter Schäden

Der Auftraggeber wird gebeten, das Umzugsgut nach Ablieferung im zumutbaren Umfang zu prüfen und sichtbare Schäden möglichst sofort im Leistungsnachweis dokumentieren zu lassen.

Nicht sofort erkennbare Schäden sollten nach ihrer Entdeckung möglichst rasch schriftlich mitgeteilt und durch Fotos, Rechnungen, Wertnachweise oder andere geeignete Unterlagen dokumentiert werden.

Eine unterlassene sofortige Meldung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Gesetzliche Beweis-, Anzeige- und Ausschlussvorschriften, insbesondere nach dem UGB oder der CMR, bleiben jedoch anwendbar.

Beschädigte Gegenstände sind bis zur Klärung aufzubewahren und dürfen ohne Abstimmung nicht entsorgt oder wesentlich verändert werden, sofern dies zumutbar ist.

Beide Parteien haben geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.

20 Gewährleistung Gesetzliche Rechte bei mangelhaften Leistungen

Für mangelhafte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

Soweit gesetzlich vorgesehen, ist DC Umzug OG Gelegenheit zu geben, einen behebbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu verbessern.

Kein von DC Umzug OG zu vertretender Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung ausschließlich auf Folgendem beruht:

  • natürlichem Verschleiß oder Materialermüdung,
  • bereits bestehenden Schäden,
  • verborgenen Konstruktionsmängeln,
  • ungeeigneten Materialien oder Anweisungen des Auftraggebers,
  • nachträglichen Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte.
Gewährleistung §§ 922 ff ABGB
Verbraucher § 9 KSchG
21 Entrümpelung und Entsorgung Eigentum, Wertgegenstände und Sonderabfälle

Bei Entrümpelungs- und Räumungsaufträgen bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Verfügung über die übergebenen Gegenstände berechtigt ist oder über eine entsprechende Vollmacht verfügt.

Entsorgt werden nur jene Gegenstände und Bereiche, die vom Auftrag umfasst oder eindeutig freigegeben wurden.

Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände oder offensichtlich wertvolle Sachen werden bei Erkennbarkeit nicht ohne weitere Abstimmung entsorgt.

Problemstoffe, gefährliche Abfälle, Chemikalien, Asbest, medizinische Abfälle oder sonstige Sonderabfälle müssen vorab bekanntgegeben werden und sind nur dann umfasst, wenn ihre rechtmäßige Übernahme ausdrücklich vereinbart wurde.

Zusätzliche Kosten für Sonderentsorgung, Deponiegebühren oder notwendige Fachunternehmen werden nur nach entsprechender Vereinbarung oder gesetzlicher Notwendigkeit verrechnet.

22 Internationale Transporte und Zoll Dokumente, Einfuhrbestimmungen und CMR

Bei internationalen Transporten hat der Auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen und richtigen Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- und Begleitdokumente bereitzustellen.

Der Auftraggeber bestätigt, zur Ausfuhr und Einfuhr der Güter berechtigt zu sein und keine verbotenen oder nicht ordnungsgemäß deklarierten Waren zu übergeben.

Zölle, Einfuhrabgaben, behördliche Gebühren, Kontrollen und sonstige staatliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Verzögerungen aufgrund von Zollkontrollen, unvollständigen Dokumenten oder behördlichen Maßnahmen werden DC Umzug OG nur zugerechnet, soweit sie von ihr schuldhaft verursacht wurden.

Soweit die Voraussetzungen vorliegen, gelten die zwingenden Bestimmungen der CMR.

23 Datenschutz und Kommunikation Kontakt-, Angebots- und Auftragsdaten

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Durchführung von Aufträgen, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der DC Umzug OG.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er Kontaktdaten oder sonstige personenbezogene Daten dritter Personen nur berechtigt an DC Umzug OG übermittelt.

Vertragsbezogene Erklärungen können per E-Mail übermittelt werden, sofern keine gesetzlich zwingende andere Form vorgeschrieben ist.

24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Österreichisches Recht und Verbraucherschutz

Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie dem Verbraucher nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.

Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der DC Umzug OG vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere wird ein Verbraucher durch diese AGB nicht verpflichtet, eine Klage an einem nach § 14 KSchG unzulässigen Gerichtsstand zu führen.

Verbrauchergerichtsstand § 14 KSchG
Internationale Rechtswahl Art. 6 Rom-I-Verordnung
25 Schlussbestimmungen Vertragsänderungen und teilweise Unwirksamkeit

Änderungen oder Ergänzungen eines konkreten Vertrags bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung zwischen den Parteien.

Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam vereinbart wird.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang aufrecht.

Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion zum Nachteil des Verbrauchers statt.

Stand: 17. Juli 2026.

Anlage für Verbraucherverträge

Rücktrittsbelehrung nach dem FAGG

Diese Belehrung gilt nur für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Wichtige gesetzliche Rechtsgrundlagen

Fragen zu Auftrag, Angebot oder Vertragsbedingungen?

Kontaktieren Sie DC Umzugsservice direkt

Wir erläutern Ihnen den Leistungsumfang, die Preisberechnung und die Bedingungen Ihres individuellen Umzugsauftrags vor der verbindlichen Beauftragung.